Der Fakultätsrat ist für Angelegenheiten betreffend Forschung und Lehre einer Fakultät zuständig (z.B. Verabschiedung von Prüfungsordnungen).
An der Universität Hohenheim gibt es drei Fakultäten:
- Agrarwissenschaften
- Naturwissenschaften
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Dem Fakultätsrat gehören kraft Amtes die Mitglieder des Fakultätsvorstands an, nach Maßgabe der Grundordnung alle hauptamtlichen Professor/innen der Fakultät, vier Vertreter/innen des Wissenschaftlichen Dienstes, drei Vertreter/innen der sonstigen Mitarbeiter/innen sowie sechs Studierende.
Alle der gewählten Sitze sind durch gewählte Kandidaten der Fachschaft WiSo besetzt.
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